Verkaufs- und Lieferbedingungen
der
Neustrelitzer Werkstätten
Rehabilitationszentrum Neustrelitz e.V.
Tannenhof 30
D-17235 Neustrelitz
1. Allgemeines
Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer Verkaufs-
und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich von uns anerkannt werden.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung
gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind
freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die Wirksamkeit
einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des
Vertrages als Ganzem.
2.Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. auch seitens unserer Vertreter oder Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Das gilt auch für die Be- und Verarbeitung von Material unserer Auftraggeber.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Fracht und gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Treffen Arbeitsbeschreibungen (bei Lohnarbeiten), die als Grundlage unserer Preiskalkulation dienen, nicht zu und ergibt sich daraus bei der Auftragsausführung ein Mehraufwand, so behalten wir uns eine Nachberechung vor.
4. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen und –termine
gelten nur annähernd, es sei denn wir haben sie schriftlich
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Lieferfristen beginnen
mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Sie verstehen sich
ab Werk. Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist
zugesichert, so muss uns der Auftraggeber bei Verzug schriftlich
eine angemessene Nachfrist setzen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei
unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die
Liefer- oder Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und
einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch
nicht erfüllten Teil vom Vertrage ganz oder teilweise
zurückzutreten.
5. Versand- und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Auftraggeber über.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen müssen
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig,
als diese unbestritten oder rechtskräftig ist.
Die Werkstatt für behinderte Menschen des Rehabilitationszentrum
Neustrelitz e.V. „Neustrelitzer Werkstätten“ ist mit dem
Bescheid der Bundesanstalt für Arbeit vom 18.02.1993 – Ib4 –
5383 (11/12) als Werkstatt im Sinne des §142 SGB IX anerkannt.
Nach § 140 SGB IX können von der ausgewiesenen Arbeitsleistung
50 % auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Soweit Sie
nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind, erhöht sich der
Betrag um die von uns berechnete MWSt. in Höhe von 7% auf den
ausgewiesenen Betrag.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen
erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum
geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für
unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage
oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem
Eigentum stehender Ware, gilt als in unserem Auftrag erfolgt,
ohne dass für uns Verbindlichkeiten heraus erwachsen.
Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber mit
Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine
Eigentums- bzw. seine Miteigentumsrechte an dem vermischten
Bestand oder dem neuen Gegenstand ab. Der Auftraggeber verwahrt
das (Mit) Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für
uns.
8. Mängel/ Gewährleistung
Offensichtliche Mängel
müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb
von 10 Tagen, gerügt werden; nicht erkennbare Mängel
unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei berechtigten und
rechtzeitig erfolgten Mängelrügen steht uns das Wahlrecht
zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann
der Auftraggeber Minderung des Preises oder nach seiner Wahl
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9. Haftung
Wir haften für Schäden –
gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn wir oder ein
gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht haben.
Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl. Abschnitt
8) bleiben unberührt.
10. Haftung bei Schäden an Materialien bei einem Werksvertrag
Geht Material des
Auftraggebers bei uns unverschuldet unter oder verschlechtert es
sich, so trägt der Auftraggeber gem. §644 BGB das Risiko.
Stellt uns der Auftraggeber Materialien zur Verfügung, deren
Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die
endgültige Ausführung unmöglich machen, so haben wir bei
fachmännischer Bearbeitung unsererseits Anspruch auf Vergütung
der Mehrkosten bzw. der von uns geleisteten Arbeit (§645 BGB).
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Neustrelitz.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neustrelitz, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist.